Eine Familie in Berlin muss zu viel gezahltes Bürgergeld nicht ans Jobcenter zurückzahlen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam geurteilt. Wegen eines Rechenfehlers - brutto statt netto - hatte das Jobcenter der Familie zehn Monate lang insgesamt mehr als 3.000 Euro zu viel gezahlt.
Jobcenter ging von Bruttoeinkommen aus
Nach Angaben des Gerichts bezog die Familie seit dem Jahr 2020 Leistungen vom Jobcenter. Im Februar 2021 habe der Ehemann begonnen, als Verkäufer zu arbeiten und seinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter eingereicht. Darin sei von einem monatlichen Gehalt von 1.600 Euro netto die Rede gewesen. Doch das Jobcenter ging fälschlicherweise von einem Bruttoeinkommen aus.
Als die Behörde den Fehler bemerkte, kürzte sie die Leistungen und forderte die zu viel gezahlten 3.000 Euro von der Familie zurück. Daraufhin klagte die Familie vor dem Sozialgericht in Berlin. Das Gericht wies die Klage ab, die Familie ging in Berufung. Bei einer Berufung wird der Fall in der nächsten Instanz neu verhandelt.