Der Streit um die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg geht in die nächste juristische Instanz. Die Senatsumweltverwaltung akzeptiert die Gerichtsentscheidung nicht, wonach die Anlage vorerst geöffnet bleiben muss. Es werde Beschwerde in der nächsthöheren Instanz eingelegt, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der dpa.
Was wurde entschieden?
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass der Senat die nächtliche Schließung formell rechtswidrig erlassen habe. Nicht er sei zuständig, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Damit haben sich fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses «Görli zaunfrei» erfolgreich gegen die sogenannte Allgemeinverfügung vom Februar gewehrt, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte.