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Gericht prüft Polizeiverbote von Pro-Palästina-Versammlungen

Leere Stühle stehen in dem Veranstaltungsraum, nachdem die Polizei den Palästina-Kongress abgebrochen und verboten hat. (Archivbild)  / Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Leere Stühle stehen in dem Veranstaltungsraum, nachdem die Polizei den Palästina-Kongress abgebrochen und verboten hat. (Archivbild) / Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Großes Polizeiaufgebot, aufgeheizte Stimmung, vorzeitiges Ende – so ist es oft zu beobachten bei Veranstaltungen im Kontext mit dem Gaza-Krieg. Richter nehmen Maßnahmen der Polizei unter die Lupe.

Das Verwaltungsgericht Berlin überprüft heute (9.30 Uhr), ob polizeiliche Maßnahmen gegen propalästinensische Versammlungen im Kontext mit dem Gaza-Krieg gerechtfertigt waren. Kläger sind die Veranstalter einer Demonstration im Dezember 2023 und des sogenannten Palästina-Kongresses im April 2024. Aus ihrer Sicht waren Polizeiverbote jeweils rechtswidrig. Ein Urteil des Gerichts wird noch am selben Tag erwartet, wie eine Gerichtssprecherin sagte. 

In Berlin gibt es seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg regelmäßig Kundgebungen. Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin haben in den vergangenen zwei Jahren viele Tausend Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erfasst. Ein Teil der Delikte geschah bei propalästinensischen Demonstrationen, dazu zählten Angriffe auf und Widerstand gegen Polizisten, aber auch zahlreiche Propagandataten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung.

Zwei unterschiedliche Konstellationen

Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht geht es nun um zwei unterschiedliche Konstellationen: Im ersten Fall geht es um eine Kundgebung, für die das Motto «From the river to the sea, you will get the hug you need» (deutsch: «Vom Fluss bis zum Meer bekommst du die Umarmung, die du brauchst») verboten wurde. 

Zur Strafbarkeit der propalästinensischen Parole «From the river to the sea, Palestine will be free» gibt es bundesweit unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist. Die Polizei schreitet deswegen ein, wenn Menschen die Parole skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.

Im zweiten Fall (11.30 Uhr) geht es um das Verbot des sogenannten Palästina-Kongresses, der für den 12. bis 14. April 2024 geplant war. Die Polizei löste die Versammlung aber kurz nach ihrem Beginn auf und verbot sie.

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