Der jüdische Student Lahav Shapira hat im Streit mit der Freien Universität Berlin (FU) um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat seine Klage als unzulässig abgewiesen. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, erklärte der Vorsitzende Richter Edgar Fischer. Es sehe jedoch keine individuell einklagbaren Rechte vor, sondern «allgemeine Pflichten der Hochschule».
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Shapira und seine Anwälte erwägen, diesen Schritt zu gehen. Sie wollen jedoch die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor sie sich entscheiden.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Zugleich betonte er, das Gericht habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht.