Nach Tumulten und Schlägereien in einigen Berliner Freibädern wurden vor drei Jahren Videokameras aufgestellt und Ausweise kontrolliert - ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen war das laut einem Gerichtsurteil nicht. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht und gab damit den Bäder-Betrieben recht. Die Bäder hatten gegen eine Verwarnung der Berliner Datenschutzbeauftragten geklagt.
Der Richter sagte zur Begründung, die Eingriffe in die Rechte der Badegäste durch die Kameras an den Eingängen von vier Freibädern und die Pflicht zum Vorzeigen von Ausweisen seien gering. Hingegen seien die vielen eingeführten Maßnahmen für mehr Sicherheit 2023 erforderlich gewesen, um die Tumulte einzudämmen.