Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Eine endgültige Entscheidung ist das Eilverfahren nicht, diese erfolgt später im Hauptverfahren. Die Senatsumweltverwaltung kündigte aber umgehend an: Der Park werde bereits am heutigen Abend nicht mehr abgeschlossen.
Das Gericht nannte als Begründung, die sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten festgelegt hatte, sei formell rechtswidrig gewesen. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden - und damit zu spät.