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Niederlage für Senat - Görlitzer Park nachts wieder offen

Zum Görlitzer Park gibt es nun eine Gerichtsentscheidung. (Archivbild)  / Foto: Christophe Gateau/dpa
Zum Görlitzer Park gibt es nun eine Gerichtsentscheidung. (Archivbild) / Foto: Christophe Gateau/dpa

Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Eine endgültige Entscheidung ist das Eilverfahren nicht, diese erfolgt später im Hauptverfahren. Die Senatsumweltverwaltung kündigte aber umgehend an: Der Park werde bereits am heutigen Abend nicht mehr abgeschlossen. 

Das Gericht nannte als Begründung, die sogenannte Allgemeinverfügung, mit der die Senatsumweltverwaltung die Öffnungszeiten festgelegt hatte, sei formell rechtswidrig gewesen. Der Senat sei sachlich nicht zuständig gewesen, sondern das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Eine Änderung der Rechtslage sei erst im Juli 2024 geschaffen worden - und damit zu spät. 

Gericht: Neuer Anlauf des Senats rechtlich möglich

Das Gericht wies aber auch darauf hin, dass der Senat einen neuen Anlauf starten könne mit einem rechtlichen Eingriffsverfahren, um über den Bezirk hinweg zu entscheiden. Dazu gehöre aber auch ein Verständigungsversuch und gegebenenfalls die Anrufung der neu geschaffenen Einigungsstelle. 

Mit diesem neuen Anlauf könne sich der Senat stützen «auf die weit über die Stadtgrenzen Berlins reichende öffentliche Diskussion und mediale Berichterstattung über die Kriminalitätsproblematik im und um den Görlitzer Park». 

Bündnis «Görli zaunfrei»: Abends Party 

Konkret hatten fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses «Görli zaunfrei» geklagt. Im Internet schrieb die Initiative: «Wir haben vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Heute Abend Party im Görli, 20 Uhr in der Kuhle!» Der Beschluss bedeute, dass die Schließung des Parks vorerst nicht vollzogen werden dürfe. 

Das sei eine deutliche Niederlage für den Berliner Senat, hieß es. «Das Gericht macht deutlich, dass der Senat den Bezirk zu einer Maßnahme angewiesen hat, die damals offensichtlich rechtswidrig gewesen wäre. Statt rechtsstaatlich zu handeln, wurde versucht, politische Symbolpolitik mit aller Macht durchzusetzen.»

Senat: Prüfen Entscheidung 

Gegen die Entscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde einlegen bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt kündigte an: «Wir nehmen die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen.» 

Als kriminalitätsbelasteter Ort erfülle der Görlitzer Park seit Jahren für weite Teile der Bevölkerung seinen ursprünglichen Zweck der Erholungsnutzung nicht mehr, hieß es. Die Sicherheit sei stark beeinträchtigt. Von der vorübergehenden Schließung habe man sich einen spürbaren Rückgang des Drogenhandels und der Gewaltdelikte versprochen. «Sämtliche Maßnahmen der vergangenen Jahre, die Kriminalität im Park einzudämmen, haben nicht funktioniert.»

Jahrelange Debatte um Schließung

Der Görlitzer Park wird nach jahrelangen Debatten seit Anfang März abendlich um 22.00 Uhr oder 23.00 Uhr abgeschlossen. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollten die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.

Anwohner berichten von negativen Folgen 

Die Kläger zogen Mitte März gegen die entsprechende Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht. Ihnen geht es dabei nach Angaben von Rechtsanwalt David Werdermann um vier Punkte: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen für die Definition der Polizei für den Park als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort keine konkreten Zahlen vor. Zudem betreffe der Eingriff durch die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich die Kriminalität verlagern werde. 

Nach Schilderungen von Anwohnern sei diese Verlagerung seit der Schließung des Parks bereits zu beobachten, heißt es in der Klageschrift. Wohnungslose übernachteten in benachbarten Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern. 

Bezirk gegen nächtliche Schließung

Auch der von den Grünen geführte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist gegen die Schließung des Parks und geht ebenfalls gegen das Eingreifen des Senats juristisch vor. Im Eilverfahren wehrte er sich jedoch erfolglos gegen die Maßnahmen. Im Hauptsacheverfahren hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Im Eilverfahren hatten die Richter 2024 «kein Abwehrrecht» des Bezirks gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats gesehen. Er sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr, hieß es.

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