Der Rechtsstreit um ein Millionen-Bußgeld der Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen SE ist vor dem Berliner Landgericht in eine weitere Runde gegangen. In dem Verfahren wird dem Unternehmen vorgeworfen, zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine Vorkehrungen dafür getroffen zu haben, dass nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig gelöscht werden. Das Unternehmen legte dagegen Einspruch ein.
Die Verteidiger beantragten zu Beginn der Verhandlung die Einstellung des Verfahrens. Es sei Verjährung eingetreten, begründeten die Anwälte. Die für Bußgeldsachen zuständige Kammer hat über den Antrag noch nicht entschieden.
Die Datenschutzbehörde hatte wegen eines aus ihrer Sicht festgestellten Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro erlassen. Zunächst kassierte das Landgericht Berlin im Jahr 2021 den Bescheid und stellte das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses ein: Die Behörde hatte keine konkret verantwortliche Person für den mutmaßlichen Verstoß benannt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.