Wegen anhaltend hoher Zahlen von Gewaltdelikten untersagt die Bundespolizei auf insgesamt 15 Berliner Bahnhöfen und am Hauptbahnhof Potsdam vorübergehend das Mitführen gefährlicher Gegenstände. Die Allgemeinverfügung gilt von Freitag bis 6. Juli täglich jeweils von 14.00 Uhr bis 4.00 Uhr des Folgetages, wie die Bundespolizeidirektion Berlin mitteilte. Sie erlaubt den Beamten auch verdachtsunabhängige Kontrollen und Durchsuchungen.
Betroffen sind in Berlin die Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Jungfernheide, Wedding, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße und Südkreuz. Hinzu kommt der Potsdamer Hauptbahnhof. Die Bereiche der jeweiligen U-Bahnhöfe sind von der Regelung ausgenommen.