Logo DieBrandenburger News
Nachrichten / Justiz

Bericht: Abdul B. fiel schon als Schüler auf - war aggressiv

Bericht: Abdul B. fiel schon als Schüler auf - war aggressiv
Abdul B. steuerte am Samstagabend ein Auto in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Am Sonntag wurde er von der Polizei beim Versuch der Festnahme erschossen. (Archivbild) / Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Von: DieBrandenburger News
Schon in der ersten Klasse erhielt der Täter des CSD-Anschlags laut «Berliner Morgenpost» Vermerke aufgrund seines Verhaltens. Die Eltern sollen nicht mit den Schulen kooperiert haben.

Der Täter des islamistischen Anschlags am Rande des CSD ist einem Medienbericht zufolge schon als junger Schüler mit aggressivem Verhalten aufgefallen. Wie die «Berliner Morgenpost» schreibt, wurden bereits ab der ersten Klasse Vermerke wegen seines Verhaltens erstellt. Die Eltern hätten nicht mit den Lehrern kooperiert. Die Grundschule wechselte er demnach zweimal, danach besuchte er eine weiterführende Schule in einem Förderzentrum.

Abdul B. hatte dem Bericht zufolge Schwierigkeiten auch im emotionalen und sozialen Bereich und Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Er habe sich in der Folge zu einem Schulverweigerer entwickelt. Die Schule verließ er ohne Abschluss. 

Mehr aus dieser Kategorie

Bildungssenatorin regt Debatte an

Die Senatsverwaltung für Bildung bestätigte auf Anfrage den «Morgenpost»-Bericht hinsichtlich der Fakten zu Abdul B.s Schulzeit. «Demnach wurde die betreffende Person im Berliner Schulsystem beschult, es wurden bereits früh Unterstützungs- und Förderbedarfe festgestellt, und sie verließ die Schule ohne Schulabschluss», schrieb die Senatsverwaltung. 

«Der Fall zeigt, dass Problemlagen offenbar bereits früh erkannt worden sind. Gleichzeitig macht er deutlich, dass staatliche Hilfen an Grenzen stoßen können, wenn eine notwendige Mitwirkung des familiären Umfelds ausbleibt», sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch. «Wir müssen deshalb offen darüber sprechen, ab welchem Punkt bei einer erheblichen Kindeswohlgefährdung der Schutz des Kindes stärker zu gewichten ist als das Elternrecht».

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBrandenburger News
Artikel von

DieBrandenburger News

DieBrandenburger News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.