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Beraterjob bei Kanzlei bleibt Ex-Minister untersagt

Er wurde auch «Mr. Tesla» genannt: Ex-Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. (Archivbild) / Foto: Patrick Pleul/dpa
Er wurde auch «Mr. Tesla» genannt: Ex-Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. (Archivbild) / Foto: Patrick Pleul/dpa

Ex-Wirtschaftsminister Steinbach darf weiter vorerst nicht für die Kanzlei arbeiten, welche die Regierung bezüglich Tesla beraten hat. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

Dem ehemaligen Brandenburger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) bleibt der Beraterjob bei einer Anwaltskanzlei untersagt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Der Beschluss ist demnach unanfechtbar. Es gelte eine Karenzzeit bis Dezember 2026. 

Die Kanzlei, für die Steinbach als externer Berater tätig sein wollte, hatte Brandenburg unter anderem bei der Ansiedlung des US-Elektroautobauers Tesla in Grünheide beraten, als Steinbach Wirtschaftsminister war.

Die Landesregierung hatte Steinbach im September vergangenen Jahres die Erwerbstätigkeit untersagt. Das ist laut Brandenburgischem Ministergesetz für ehemalige Mitglieder der Landesregierung für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt möglich – «soweit zu besorgen ist, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden», hieß es vom Gericht. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte Steinbachs Eilanträge dazu Ende 2025 abgelehnt.

Vertrauen in Integrität der Landesregierung sonst beeinträchtigt

Zur Begründung teilte das Oberverwaltungsgericht mit: «Ausreichend ist der begründete Anschein, dass durch die Erwerbstätigkeit des ehemaligen Mitglieds der Landesregierung Zweifel an der Integrität der Landesregierung entstehen könnten.» Der ehemalige Minister sei während seiner Amtszeit im erheblichen Maße an der Ansiedlung einer Produktionsstätte eines Autoherstellers – Tesla – in Land Brandenburg beteiligt gewesen. Die Kanzlei hatte das Land damals dazu beraten. 

«Diese Umstände wären geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung zu beeinträchtigen, wenn die Tätigkeit alsbald nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt aufgenommen würde», entschied das Gericht.

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