Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger darf dem Berliner Virologen Christian Drosten keine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen. Auf Antrag Drostens hatte die Pressekammer bereits im März 2022 eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, die jetzt mit Urteil des Landgerichts Hamburg im Hauptsacheverfahren bestätigt wurde.
Wiesendanger hatte in einem Interview des Magazins «Cicero» die frühe Festlegung von Drosten und 26 anderen Virologen auf einen natürlichen Ursprung des Coronavirus kritisiert und gesagt: «Das entbehrte jeglicher Grundlage.»