Die Opfer des Terroranschlags beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin können nicht nur auf medizinische oder seelische Hilfe hoffen, sondern auch auf schnelle materielle Unterstützung. «Terroropfer haben Anspruch auf sofortige finanzielle Hilfe», sagte der Bundesopferbeauftragte Roland Weber der Deutschen Presse-Agentur.
Die sogenannten Härteleistungen werden demnach vom Bundesamt für Justiz ausgezahlt und können dort beantragt werden. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verletzungsgrad. Verletzte Menschen erhalten laut Weber in einem abgestuften Verfahren zunächst 3.000 bis 5.000 Euro, Hinterbliebene von Todesopfern bis zu 30.000 Euro.