Im Streit um einen unbefristeten Streik an kommunalen Kitas hat das Arbeitsgericht Berlin die Rechte der Gewerkschaft gestärkt. Das Gericht hat eine Klage abgewiesen, mit der das Land Berlin Streiks im Streit um bessere Arbeitsbedingungen der Beschäftigten untersagen lassen wollte. Damit entschieden die Richter aktuell anders, als dies im Herbst 2024 im Eilverfahren der Fall war, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Hintergrund: Die Gewerkschaften Verdi und GEW forderten seinerzeit länger einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten. Mit einem unbefristeten Streik sollte der Druck auf den Senat erhöht werden. Gewerkschaftsmitglieder hatten sich in einer Urabstimmung für ein solches Vorgehen ausgesprochen.
Der Senat wehrte sich dagegen vor Gericht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im Oktober 2024 im Eilverfahren die Entscheidung der Vorinstanz: Danach durften die in den gut 280 kommunalen Kitas beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit nicht wie geplant niederlegen.