Die Corona-Regeln zur Maskenpflicht für Brandenburg von Oktober 2020 sind aus Sicht des Verfassungsgerichts Brandenburg teils nichtig. Die Verfassungsrichter halten die damalige Maskenpflicht grundsätzlich für gerechtfertigt, aber die Regelungen für zu unbestimmt, teilten sie über die Entscheidung vom 19. September mit (VfGBbg 87/20).
Das Gericht entschied über eine sogenannte Normenkontrollklage der AfD-Landtagsfraktion, die sie zum überwiegenden Teil als unzulässig verwarf, nur nicht in Bezug auf die Maskenpflicht. Das Gericht verwarf dabei die Regelungen für Demonstrationen, Veranstaltungen, Läden, Gaststätten und Gottesdienste sowie Hochzeiten, nicht aber für den öffentlichen Nahverkehr und Schulen.