Die Brandenburger Landesregierung plant bisher keinen Stopp der Rückforderung von Corona-Soforthilfen für Unternehmen und Selbstständige aus dem Jahr 2020. «Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, eine solche Rechtsgrundlage zu schaffen», teilte Wirtschaftsministerin Martina Klement (CSU) auf eine Anfrage des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf mit. Er hatte wissen wollen, ob Brandenburg ähnlich wie Baden-Württemberg Unternehmen nachträglich von Rückforderungen der Corona-Soforthilfen befreit. Im Zuge des ersten Lockdowns kam es damals zu Schließungen.
Die Landesregierung in Potsdam will abwarten, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit unterschiedlichen Entscheidungen zur Frage der Rückzahlung der Soforthilfen umgeht. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte im vergangenen Jahr in zwei Fällen erstmals der Klageseite Recht gegeben. Das Gericht verwies auf die damalige nachträgliche Verschärfung der Förderbedingungen.