Die Brandenburger Landesregierung will bei der Rückforderung von Corona-Hilfen in voller Höhe bleiben. «Durch die Rechtsprechung der Gerichte und die geringe Anzahl noch offener Verfahren sieht sich die Landesregierung in ihrem bisherigen Vorgehen bestätigt und plant nicht, die Rückzahlungsbedingungen zu verringern und dadurch die Rückforderungen zu senken», teilte Wirtschaftsministerin Martina Klement (CSU) in einer Antwort auf eine Frage aus der BSW-Landtagsfraktion mit. Hessens Wirtschaftsministerium hatte dagegen neue Regeln eingeführt, die Empfänger der Hilfen entlasten sollen.
Aus Sicht der Brandenburger Landesregierung fehlt nur in 76 Fällen Rechtssicherheit, wo noch gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren laufen. «Durch die konsequente Bestätigung des öffentlichen Handelns durch die Gerichte sieht die Landesregierung keine Anhaltspunkte, welche einen Verzicht für die wenigen offenen Verfahren rechtfertigen», teilte Klement mit. «Daher sieht die Landesregierung keine Veranlassung, einen teilweisen Verzicht auf noch offene Corona-Hilfen zu gewähren.»