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Gericht: Demo-Verbot zu Nakba-Gedenktagen rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht verhandelt über Klagen gegen Versammlungsverbote für Jahrestage der Nakba 2022 und 2023. (Symbolbild)  / Foto: Paul Zinken/dpa
Das Verwaltungsgericht verhandelt über Klagen gegen Versammlungsverbote für Jahrestage der Nakba 2022 und 2023. (Symbolbild) / Foto: Paul Zinken/dpa

Regelmäßig erinnern Menschen an Flucht und Vertreibung von Palästinensern aus früheren Gebieten. Nicht immer bleibt das friedlich. Durfte die Polizei deshalb Kundgebungen verbieten?

Verbote der Berliner Polizei von Demonstrationen zum palästinensischen Gedenktag Nakba in den Jahren 2022 und 2023 waren rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die damalige Gefahrenprognose der Polizei sei nachvollziehbar, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier zur Begründung. 

Verbote kleinerer Versammlungen in dem Kontext erklärte das Gericht allerdings für unzulässig. Dabei ging es um zwei Kundgebungen mit jeweils rund 50 Menschen auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg wenige Tage vor dem Nakba-Gedenktag am 15. Mai 2022. 

Damit waren die Veranstalter mit ihren Klagen nur zum Teil erfolgreich. Kläger-Anwalt Ahmed Abed sprach von einem unbefriedigenden Ergebnis. «Die Kläger haben ein besseres Ergebnis erwartet», so Abed. Man müsse nun prüfen, ob man gegen die Entscheidung vorgehe. Dafür sind jedoch juristische Hürden zu nehmen, weil das Gericht keine Berufung zuließ. 

Polizei begründete Verbote mit Gefahren

Die Kläger hatten unterschiedliche Versammlungen im Mai 2022 und 2023 in Kreuzberg und Neukölln geplant. Die Polizei verbot sämtliche Versammlungen. Sie begründete dies damit, es bestehe die Gefahr, dass es zu volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung komme. Die Polizei verwies dabei auf Erfahrungen bei vergleichbaren Kundgebungen. Das war aus Sicht der Kläger rechtswidrig. 

Dem folgten die Richter im Fall der beiden Protestzüge nicht. Die Polizei habe Erfahrungen aus vergangenen Versammlungen in der Prognose berücksichtigen dürfen, auch wenn die Kläger mit diesen persönlich nichts zu tun gehabt hätten. «Die Polizei durfte davon ausgehen, dass es zu Straftaten kommt», erklärte Tegtmeier mit Blick auf eine Demonstration anlässlich des Nakba-Gedenktages 2021. Diese sei gewaltvoll verlaufen, Polizisten seien mit Flaschen und Steinen beworfen und insgesamt 93 Beamte verletzt worden. 

Gericht: «Grenzfall»

Die in den Jahren 2022 und 2023 geplanten Aufzüge hätten hinreichende «örtliche, zeitliche und personell-organisatorische Ähnlichkeiten» aufgewiesen, so das Gericht. Dies dürfe den Veranstaltern zugerechnet werden - auch wenn sich nicht belegen lasse, dass bei ihnen selbst «etwas aus dem Ruder gelaufen» sei, erklärte Tegtmeier. 

Das Gericht betonte jedoch, es handele sich um einen «Grenzfall». Die Polizei müsse Gefahren als konkrete Gefahren benennen. Im Fall der beiden kleineren Kundgebungen, die am 13. und 14. Mai 2022 auf dem Oranienplatz mit etwa 50 Teilnehmern geplant gewesen sei, seien die Verbote nicht rechtmäßig gewesen. Die Annahme, potenzielle Teilnehmer der verbotenen Demonstration würden dorthin ausweichen, sei «rein hypothetisch und nicht ausreichend belegt».

Regelmäßig Kundgebungen 

Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948.

Anlässlich des Gedenktages gibt es regelmäßig auch in Berlin Demonstrationen. Zudem gibt es eine Vielzahl von propalästinensischen Kundgebungen im Kontext mit dem Gaza-Krieg nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. 

Im vergangenen Jahr kam es bei Demonstrationen zum Nakba-Gedenktag zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten, bei denen unter anderem ein 36 Jahre alter Polizist schwer verletzt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs. Ein Verdächtiger wurde bislang nicht ermittelt, wie ein Behördensprecher auf Anfrage mitteilte.

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