Verbote der Berliner Polizei von Demonstrationen zum palästinensischen Gedenktag Nakba in den Jahren 2022 und 2023 waren rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die damalige Gefahrenprognose der Polizei sei nachvollziehbar, sagte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier zur Begründung.
Verbote kleinerer Versammlungen in dem Kontext erklärte das Gericht allerdings für unzulässig. Dabei ging es um zwei Kundgebungen mit jeweils rund 50 Menschen auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg wenige Tage vor dem Nakba-Gedenktag am 15. Mai 2022.
Damit waren die Veranstalter mit ihren Klagen nur zum Teil erfolgreich. Kläger-Anwalt Ahmed Abed sprach von einem unbefriedigenden Ergebnis. «Die Kläger haben ein besseres Ergebnis erwartet», so Abed. Man müsse nun prüfen, ob man gegen die Entscheidung vorgehe. Dafür sind jedoch juristische Hürden zu nehmen, weil das Gericht keine Berufung zuließ.