loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Dobrindt fordert härteren Umgang mit extremistischen Gefährdern nach CSD-Anschlag in Berlin

«Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen», fordert Dobrindt. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa
«Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen», fordert Dobrindt. / Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Nach dem CSD-Anschlag in Berlin fordert Innenminister Dobrindt Änderungen im Jugendstrafrecht, Präventivhaft-Regeln und mehr Einsatz elektronischer Fußfesseln.

Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin hat sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für einen verschärften Umgang mit sogenannten extremistischen Gefährdern ausgesprochen. So forderte er im Gespräch mit der «Bild» eine Änderung beim Jugendstrafrecht. «Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel», sagte der CSU-Politiker.

Der 21-jährige mutmaßliche Attentäter Abdul B. war am 12. Mai von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an die Terrormiliz IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, «da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt».

Ähnliche Forderungen auch aus der Unionsfraktion

Dobrindt sprach sich zudem für einen verstärkten Einsatz von elektronischen Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder aus. «Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen», sagte er der «Bild». 

Ähnliche Forderungen kommen auch aus der Unionsfraktion im Bundestag. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm forderte in der «Welt», Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abzuschaffen. «Ein Extremist, ein Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, darf nicht auf Bewährung auf freien Fuß», sagte Throm.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten