Eine Bildungsexpertin der Universität Potsdam hält die Haltung eines Schulleiters, der einem Schüler ein Praktikum bei der brandenburgischen AfD-Landtagsfraktion untersagte, für richtig und nachvollziehbar. «Der Schulleiter ist seinem Bildungs- und Schutzauftrag nachgekommen, indem er die Würde des Menschen als obersten Maßstab ernst nimmt und Schülerinnen und Schüler vor menschenfeindlichen Ideologien schützt», sagte die Universitätsprofessorin für Erziehungs- und Sozialisationstheorie, Nina Kolleck, der Deutschen Presse-Agentur in Potsdam.
Bildungsministerium unterstützt Schulleiter
Die Behörde von Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) hält die Entscheidung der Schulleitung gegen das Praktikum für richtig. Sie sei mit der Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung begründet.
Lehrkräfte müssten sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz sowie den Schulgesetzen der Länder orientieren, sagte die Universitätsprofessorin Kolleck. Da die AfD in Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde, könne eine Schulleitung im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens und zur Wahrung des Schulfriedens entscheiden, ein solches Praktikum nicht zu genehmigen und dies fachlich begründen.
Gibt es eine Neutralitätspflicht?
Eine gesetzlich normierte allgemeine Neutralitätspflicht für Lehrkräfte gebe es nicht, so Kolleck. Es gelte das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und für Lehrkräfte eine Pflicht zu professioneller Zurückhaltung im Amt. Indoktrination – etwa Werbung für Parteien oder die Vorgabe, eine bestimmte Partei zu wählen – sei unzulässig.