Die EU-Einstufung des Onlineshops Zalando als «sehr große Online-Plattform» und die damit verbundenen strengeren Regeln für das Unternehmen sind einem Urteil des EU-Gerichts zufolge rechtens. Das Gericht wies eine Klage des Berliner Dax-Konzerns gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) ab, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten.
Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für eine solche Einstufung relevante Schwelle von durchschnittlich 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat überschreite. Das Unternehmen kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen.
Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von Dritten auf ihren Seiten schnell entfernen. Die EU-Kommission hatte Zalando im April 2023 als sogenannte sehr große Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft und war dabei von 83 Millionen aktiven Nutzern in der EU im Monat ausgegangen. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa jährliche Risikobewertungen vorlegen und mit Behörden sowie Forschern Daten teilen.