Das Protestcamp am Tesla-Werk in Grünheide bei Berlin darf zunächst bleiben. Das Gericht gab einem Eilantrag der Waldbesetzer gegen verhängte Auflagen statt. Die Forderungen der Polizei sahen unter anderem einen Abbau der Baumhäuser wegen Sicherheitsbedenken vor. Eine Räumung des Camps am europaweit einzigen Autowerk von Tesla ist damit vorerst nicht möglich.
«Alle Auflagen, die wir bekommen haben, waren rechtswidrig. Wir haben in allen Punkten Recht bekommen und werden deshalb auch weiterhin hier bleiben», sagte ein Sprecher der Initiative «Tesla stoppen» nach der Entscheidung des Gerichts.
Laut Verwaltungsgericht reichen die «zur Begründung der Auflagen vom Polizeipräsidium vorgetragenen allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose» nicht aus. Vor dem Hintergrund des Protestes hätten versammlungsrechtliche Gefahren ausgemacht werden müssen, anstatt allgemeine bauordnungsrechtliche Umstände anzuführen, erklärte ein Sprecher des Gerichts nach der Entscheidung.