Zwei Wochen nach der Beschwerde der Brandenburger Polizei gegen eine Gerichtsentscheidung zum Protestcamp gegen US-Autobauer Tesla in Grünheide fehlt noch immer eine Begründung. Die Unterlagen seien bislang nicht eingegangen, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Laut Gerichtssprecherin muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde eine Begründung eingereicht werden. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hatte vor zwei Wochen von der Beschwerde berichtet.
Die betroffenen Behörden, die gegenüber der Versammlungsbehörde Sicherheitsbedenken vorgetragen hatten, wurden aufgefordert, ihre Sicherheitsbedenken zu konkretisieren, erklärte ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums am Mittwoch. «Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.»
Die Beschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam. Dieses hatte die polizeilichen Auflagen für das Protestcamp am Rande der Tesla-Fabrik kassiert. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Auflagen nicht ausreichend begründet gewesen seien und die Schutzwürdigkeit des Protestes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die Polizei hatte von den Aktivisten unter anderem gefordert, die Baumhäuser aus Sicherheitsgründen abzubauen.