Das Innenministerium in Brandenburg lehnt eine Veröffentlichung der Anwaltskosten im Streit um das Protest-Camp am Tesla-Werk in Grünheide ab. «Aussagen zu konkreten Kosten zur Rechtsverfolgung können wir Ihnen nicht nennen», schrieb ein Sprecher des Innenministeriums am Dienstag auf Anfrage. Er verwies auf eine Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2019. Demnach stehe in einem solchen Fall der presserechtliche Auskunftsanspruch hinter der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts zurück.
Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte im April eine mehrseitige Beschwerdebegründung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Darin ging es darum, warum die Auflagen gegen das Camp gerechtfertigt seien. An der Begründung arbeitete auch eine Kanzlei mit.
Doch warum braucht das Land überhaupt externen juristischen Sachverstand? Es könne «Anwendungsfälle geben, in denen die Einholung externer rechtlicher Expertise für eine angemessene Aufgabenerfüllung erforderlich und gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich ist», erklärte der Ministeriumssprecher. Die Prüfung der Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit obliegt dabei in Verwaltungsrechtsstreitigkeiten der Behörde, die das Land vertritt. Im aktuellen Fall ist das das Innenministerium des Landes.