Ein 85 Jahre alter Mieter hat sich in Berlin erfolgreich vor Gericht dagegen gewehrt, dass er wegen Sanierungsarbeiten sein Reihenhäuschen verlassen muss. Das Landgericht Berlin hat die Kündigung des Vermieters für unwirksam erklärt und eine Räumungsklage abgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte. (Az.: 65 S 139/24)
Damit war die Berufung des 85-Jährigen gegen ein Urteil der ersten Instanz erfolgreich. Das Amtsgericht Wedding hatte im April zugunsten des Vermieters entschieden. Demnach hätte der Mann das Häuschen in Berlin-Reinickendorf verlassen müssen, in dem er seit seiner Geburt wohnt. Hintergrund waren Sanierungsarbeiten, die der Vermieter vornehmen wollte.