Der Vorwurf von US-Elektroautobauer Tesla gegen die IG Metall wegen einer angeblichen illegalen Aufnahme in der Fabrik in Grünheide kann nach Ansicht der Ermittler nicht belegt werden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) nach der Auswertung eines Laptops mit. «Im Ergebnis der dortigen Untersuchungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für aufgezeichnete und/oder gespeicherte Aufnahmen auf dem Notebook.» Es gebe auch «keine Daten, die darauf hindeuten könnten, dass das Mikrofon zur Tatzeit eingeschaltet war».
Tesla zeigt sich «wenig überrascht»
Das Unternehmen zeigte sich «wenig überrascht» vom Ermittlungsergebnis. Die Erstellung einer Aufzeichnung und die Speicherung auf dem Laptop sei nicht die einzige technische Möglichkeit. Der Gewerkschaftssekretär habe den Laptop in der Sitzung mit dem Internet verbunden, im Browser Whatsapp geöffnet, das Mikrofon des Laptops aktiviert und darauf angesprochen auf ein Versehen verwiesen und das Mikro ausgeschaltet - dies habe die IG Metall öffentlich eingestanden, erklärte Tesla. «Es ist und bleibt daher unwahr, wenn die Gewerkschaft erneut öffentlich glauben machen will, den aufgedeckten Vorfall habe es gar nicht gegeben.» Die IG Metall wies die Darstellung jedoch zurück.
IG Metall: Tesla kann Vorgehen nicht rechtfertigen
«Diese Darstellung entspricht nicht den Tatsachen», sagte ein IG Metall-Sprecher. «Tesla kann damit sein Vorgehen nicht rechtfertigen.» Die IG Metall hatte im Februar Strafanzeige gegen Werksleiter André Thierig wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede erstattet. Der Tesla-Werksleiter wies die Kritik damals zurück. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) schlossen beide Seiten immerhin einen Vergleich im Streit, bestimmte Behauptungen bis zum Ende der Wahl nicht zu wiederholen.