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Abgeordnetenhaus beschließt Erhöhung des Landesmindestlohns

Abgeordnetenhaus beschließt Erhöhung des Landesmindestlohns
Der Landesmindestlohn in Berlin soll zum kommenden Jahr steigen. (Symbolbild) / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Von: DieBrandenburger News
Neben dem bundesweiten Mindestlohn gibt es in Berlin einen Landesmindestlohn. Dieser gilt etwa für Landesbeschäftigte oder bei öffentlichen Ausschreibungen. Zum Januar soll er steigen.

Der sogenannte Landesmindestlohn in Berlin steigt zum 1. Januar von derzeit 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde. Ein Jahr später soll er dann auf 15,59 Euro steigen. Das habe das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, teilte die SPD-Fraktion mit. Künftig solle demnach zudem der Landesmindestlohn an die Entwicklung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt werden. Dieser soll nach einem Kabinettsbeschluss zum 1. Januar auf 13,90 Euro die Stunde steigen. 

«Der Senat wird künftig ermächtigt, Anpassungen des Landesmindestlohns per Rechtsverordnung festzulegen», teilte die Berliner SPD-Fraktion weiter mit. Dabei gelte, dass der Landesmindestlohn den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn um höchstens 1,50 Euro übersteigen darf. 

Der Landesmindestlohn soll überall dort gelten, wo das Land Berlin finanziell beteiligt ist und Einfluss nehmen kann. Dazu gehören etwa der Landesdienst oder landeseigene Unternehmen.

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