Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:
Was ist ein Gefährder?
Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert «Gefährder» als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie «politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung» begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und «Süddeutscher Zeitung» war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als «Hochrisikoperson» bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. «In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen», sagte der Bundesinnenminister. «Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.»