Wölfe sollen in Brandenburg leichter abgeschossen werden können - für Naturschützer ist das eine politische Fehlentscheidung, für den Landesjagdverband erst der Anfang. «Durch die Aufnahme des Wolfs ins Brandenburger Jagdrecht liegt die Zuständigkeit für den Umgang mit Wölfen nun bei der Jagd und nicht mehr allein beim Naturschutz», teilte die Naturschutzorganisation BUND Brandenburg mit.
Am Mittwoch hatte der Landtag Brandenburg einem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt. Dabei geht es um den Schutz von Weidetieren - zum Beispiel, wenn Wölfe Zäune überwinden und Tiere reißen. Der Wolf bleibt zugleich eine streng geschützte Art.