Zehntausende Berliner Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden sollen dauerhaft erhalten bleiben. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Umweltausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossen, wie die CDU-Fraktion mitteilte. Er soll in einer Woche im Plenum endgültig verabschiedet werden.
Demnach dürfen Gartenanlagen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden - beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel muss in solchen Fällen das Abgeordnetenhaus zustimmen. Und: Betroffenen Kleingärtnern müssen laut Gesetz Ersatzflächen in vergleichbarer Größe angeboten werden.
Ebenfalls im Gesetz geregelt: Wege in den Kleingartenanlagen sollen ganzjährig für jedermann öffentlich zugänglich sein, etwa für Spaziergänge. Damit können sich dort auch Menschen erholen, die keinen Garten besitzen.