Für Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic ist es ein Erfolg, für den finanziell angeschlagenen Fußball-Zweitligisten Hertha BSC eine potenziell teure Niederlage. Das Landgericht Berlin hat der Klage des 52-Jährigen gegen seine außerordentliche Kündigung aus dem Februar 2023 beim Hauptstadtclub stattgegeben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit stehen Bobic eine dem Vernehmen nach stattliche Abfindung sowie noch ausstehende Gehaltszahlungen zu.
Allerdings ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig. Hertha hat einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Die Berliner wollen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sich anschließend mit ihren Anwälten beraten, wie der Club auf Anfrage mitteilte.
Ordentliche Kündigung war rechtmäßig
Die Hertha hatte sich unmittelbar nach der Derby-Niederlage gegen Union Berlin Ende Januar 2023 von Bobic getrennt. Zunächst per ordentlicher Kündigung, am 10. Februar folgte dann die außerordentliche Kündigung. Gegen beides wehrte sich der einstige Hertha-Stürmer vor Gericht. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung hatte die Kammer im Februar dieses Jahres in einem Teilurteil zurückgewiesen. Dieses sei nach ihrer Kenntnis inzwischen rechtskräftig, sagte die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Montag.