Der für Donnerstag angekündigte Verhandlungstermin im Rechtsstreit zwischen der Landesbeauftragten für Tierschutz und dem Land Berlin ist abgesagt worden. Das teilte das Arbeitsgericht Berlin mit. Stattdessen haben sich beide Seiten auf ein sogenanntes Güterichterverfahren für sämtliche Teile des Rechtsstreits geeinigt.
Dabei geht es um ein im Arbeitsgerichtsgesetz geregeltes Verfahren
der gerichtlichen Konfliktbeilegung und Mediation. Es findet vor einer vom Gericht bestellten Güterichterin oder vor einem Güterichter statt.