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Tierschutzbeauftragte kontra Land: Verhandlung fällt aus

Tierschutzbeauftragte kontra Land: Verhandlung fällt aus
Beim Rechtsstreit zwischen dem Land Berlin und der Landestierschutzbeauftragten vor dem Arbeitsgericht gibt es eine Verständigung für das weitere Verfahren. (Archivbild) / Foto: Jörg Carstensen/dpa
Von: DieBrandenburger News
Im Streit zwischen Berlins Tierschutzbeauftragter und dem Land Berlin gibt es eine neue Wendung. Ein für Donnerstag angekündigter Verhandlungstermin ist abgesagt worden.

Der für Donnerstag angekündigte Verhandlungstermin im Rechtsstreit zwischen der Landesbeauftragten für Tierschutz und dem Land Berlin ist abgesagt worden. Das teilte das Arbeitsgericht Berlin mit. Stattdessen haben sich beide Seiten auf ein sogenanntes Güterichterverfahren für sämtliche Teile des Rechtsstreits geeinigt. 

Dabei geht es um ein im Arbeitsgerichtsgesetz geregeltes Verfahren 
der gerichtlichen Konfliktbeilegung und Mediation. Es findet vor einer vom Gericht bestellten Güterichterin oder vor einem Güterichter statt. 

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Güterichter beraten über beide Verfahren 

Der Inhalt der Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Im Erfolgsfall werden die Rechtsstreitigkeiten im Güterichterverfahren erledigt. Anderenfalls werden sie im ursprünglichen Verfahren weitergeführt.

Schon am Montag hatten sich beide Seiten darauf geeinigt, die rechtliche Auseinandersetzung unter anderem über mehrere Abmahnungen gegen die Tierschutzbeauftragte im Rahmen eines Güterichterverfahrens fortzusetzen (Az.: 58 Ca 1775/25). 

Nun gibt es auch eine Einigung für den weiteren Rechtsstreit über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Tierschutzbeauftragten auf ihre vorläufige Beschäftigung nach erfolgter Freistellung bis zur Entscheidung in der Hauptsache (58 Ga 2718/25). Er soll im Rahmen desselben Güterichterverfahrens behandelt werden.

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