Mehr als zehn Jahre nach der Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg geht der Rechtsstreit zwischen dem Land und dem früheren Betreiber in eine weitere Runde. Bildungs- und Jugendminister Gordon Hoffmann (CDU) kündigte an, dass das Land die Gerichtsentscheidung des Landgerichts Potsdam anfechten werde. «Ich habe als Minister entschieden, dass wir hier in Berufung gehen werden. Und dann bleibt abzuwarten, wie die nächste Instanz entscheidet», sagte Hoffmann dem «Nordkurier» und den «Potsdamer Neuesten Nachrichten».
«Nach den Feststellungen der Kammer ist von einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landes auszugehen», erklärte das Landgericht in dem Urteil (Az. 4 O 330/16). Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen habe oberste Priorität, hatte das Ministerium im Juli mitgeteilt. In den Haasenburg-Jugendheimen waren Kinder aus ganz Deutschland untergebracht.
Für die Jugendheime wurde die Betriebserlaubnis entzogen, da die Betriebsaufsicht das Kindeswohl in den Einrichtungen wegen akuter Gefährdungssituationen nicht mehr gegeben sah. Die Haasenburg GmbH reichte im Jahr 2014 Klage ein, um Entschädigung einzufordern.
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