Das Landesarchiv Berlin (LAB) übernimmt künftig die Aufbewahrung der Akten zu Entschädigungsverfahren im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verbrechen von 1933 bis 1945. Sie sind dem LAB zufolge einmalige Quellen zu deren Erforschung und von zentraler Bedeutung für vergleichende historische und sozialwissenschaftliche Studien.
Sie seien außerdem für Nachkommen NS-verfolgter Personen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten weiterhin unverzichtbar. Häufig lieferten sie den einzigen Nachweis für Ansprüche auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.