Facebook darf über seine Freunde-Finder-Funktion nicht auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst keine Nutzer der Plattform sind. Das geht aus einem Urteil des Berliner Landgerichts II hervor. Die Entscheidung der Zivilkammer bezieht sich ausdrücklich auf Verbraucher, die in Deutschland leben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Entscheidung:
Wie funktioniert die strittige Freunde-finden-Funktion?
Mit dieser Funktion können registrierte Facebook-Nutzer die auf ihren Endgeräten - also etwa auf dem Handy - verfügbaren Kontaktdaten auf einen Server hochladen. Der Nutzer kann diese Daten in seinem Benutzerkonto jederzeit wieder löschen. Die hochgeladenen Daten werden vor allem dazu verwendet, um anderen bei der Suche nach Personen zu helfen oder für Freundschaftsvorschläge, die dem Nutzer gemacht werden.