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Glasbruch nach Silvester in Berlin: Wer zahlt die kaputte Scheibe, Mieter, Vermieter oder Versicherung?

Kaputte Scheibe
Symbolbild Glasbruch / pixabay
Nach Silvester zerbrochene Scheibe? Wer zahlt, hängt von Ursache und Versicherung ab.

Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper sorgen zum Jahreswechsel nicht nur für Licht am Himmel. Manchmal endet die Silvesternacht auch mit einer beschädigten Fenster-, Balkon- oder Haustürscheibe. Wer einen Glasbruch nach Silvester entdeckt, sollte schnell handeln und gleichzeitig klären, wer für die Kosten aufkommt. Gerade in einer Mietwohnung hängt das von der Ursache und dem vorhandenen Versicherungsschutz ab. Wer sich auf den nächsten Jahreswechsel vorbereitet, sollte außerdem die aktuellen Regeln für Silvester in Berlin beachten.

Wer haftet bei Glasbruch nach Silvester?

Ob Mieter oder Vermieter die Reparatur bezahlen müssen, lässt sich nicht allein anhand der beschädigten Scheibe entscheiden. Entscheidend ist vor allem, wie der Schaden entstanden ist.

Wann ist der Vermieter zuständig?

Fenster und fest eingebaute Türen gehören grundsätzlich zur Mietsache. Der Vermieter kümmert sich deshalb normalerweise um notwendige Reparaturen. Hat beispielsweise ein unbekannter Dritter von draußen eine Scheibe beschädigt, sollten Mieter den Schaden umgehend der Hausverwaltung oder dem Vermieter melden.

Wann kann der Mieter zahlen müssen?

Hat der Mieter die Scheibe selbst schuldhaft beschädigt, kann er für die Reparaturkosten verantwortlich sein. Das kann auch gelten, wenn ein Besucher den Schaden verursacht. In solchen Fällen lohnt sich ein Blick in die private Haftpflichtversicherung. Ist ein anderer Verursacher bekannt, kommt dessen Haftpflichtversicherung als Ansprechpartner infrage.

Welche Versicherung zahlt eine kaputte Scheibe?

Eine normale Hausratversicherung übernimmt nicht automatisch jeden Glasschaden. Entscheidend sind immer der konkrete Schaden und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Je nach Situation kommen insbesondere folgende Versicherungen infrage:

  • Glasversicherung: kann versicherte Fenster- und Türverglasungen abdecken.
  • Privathaftpflicht: kann einspringen, wenn jemand fremdes Eigentum schuldhaft beschädigt.
  • Hausratversicherung: kommt bei bestimmten versicherten Ereignissen infrage, etwa bei Schäden im Zusammenhang mit einem Einbruch.
  • Wohngebäudeversicherung: kann für bestimmte Schäden an Gebäudebestandteilen relevant sein.

Betroffene sollten deshalb nicht vorschnell von einer Kostenübernahme ausgehen, sondern ihren Vertrag prüfen und den Schaden melden.

Was tun, wenn die Scheibe in der Silvesternacht zerbricht?

Bei einem offenen Fenster oder einer beschädigten Glastür steht zunächst die Sicherheit im Vordergrund. Besonders während einer unruhigen Silvesternacht sollten Bewohner vermeiden, sich an Scherben zu verletzen oder eine ungesicherte Öffnung zurückzulassen.

Am besten gehen Betroffene so vor:

  1. Abstand zu losen Glasscherben halten.
  2. Schaden und Umgebung fotografieren.
  3. Zeitpunkt und mögliche Ursache notieren.
  4. Vermieter oder Hausverwaltung informieren.
  5. Bei vorsätzlicher Beschädigung gegebenenfalls die Polizei verständigen.
  6. Versicherung kontaktieren und Rechnungen aufbewahren.

Lässt sich die Wohnung wegen des Schadens nicht mehr sicher verschließen, kann ein Glasnotdienst aus Berlin die beschädigte Stelle kurzfristig sichern. Riskante Eigenlösungen mit losen Platten oder scharfkantigen Glasresten sollte man dagegen vermeiden.

Auch vorbeugende Maßnahmen können sinnvoll sein. Hinweise zum Schutz von Fenstern und Türen bietet beispielsweise der Beitrag über Wohnungseinbrüche und geeignete Schutzmaßnahmen.

Wie sollte man einen Glasschaden dokumentieren und melden?

Fotografieren Sie die beschädigte Scheibe möglichst vor dem Aufräumen aus mehreren Perspektiven. Dokumentieren Sie außerdem Schäden am Rahmen oder an angrenzenden Bauteilen. Bewahren Sie Rechnungen für notwendige Sofortmaßnahmen auf und stimmen Sie die endgültige Reparatur möglichst mit Vermieter beziehungsweise Versicherung ab.

FAQs

Wer zahlt eine durch eine Silvesterrakete zerstörte Fensterscheibe?

Das hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat, wem die Scheibe gehört und welche Versicherungen bestehen. Ist der Verursacher bekannt, können Ansprüche gegen ihn bestehen.

Muss ich als Mieter eine kaputte Scheibe sofort melden?

Mieter sollten Schäden an Fenstern und Türen möglichst schnell dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden, insbesondere wenn die Wohnung nicht mehr sicher verschlossen werden kann.

Zahlt die Hausratversicherung bei Glasbruch?

Nicht automatisch. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Schadenursache und Vertrag ab. Für gewöhnlichen Glasbruch kann ein zusätzlicher Glasbaustein erforderlich sein.