Gegen die Bürgermeisterwahl in Strausberg sind nach Ablauf der Frist insgesamt fünf Wahleinsprüche bei der Stadt eingegangen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Von wem die Einsprüche kommen, könne aus Datenschutzgründen aber nicht offengelegt werden. Hintergrund sind ein Rechtsstreit und Vorwürfe gegen einen der Kandidaten.
Die Stadtverordnetenversammlung plant, in ihrer Sitzung am 27. April eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl und über die Wahleinsprüche zu treffen, wie es vom Vorsitzenden Steffen Schuster hieß.
Um die Haupt- und die Stichwahl schwelt ein Rechtsstreit. Der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), hatte den ersten Durchgang im Februar wegen möglicher Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt und die Stichwahl gestoppt. Er unterlag mit dem Stopp aber vor Gericht. Die Stichwahl fand zwei Wochen später am 29. März statt. Schmidt hatte angekündigt, auch Einspruch gegen die Stichwahl einzulegen.