Stichwahl in Strausberg nach aufgehobener Hauptwahl – Vorwürfe wegen Manipulation
Nach dem Wahlchaos in Strausberg sind die Bürger am Sonntag aufgerufen, in einer Stichwahl über das Bürgermeisteramt zu entscheiden. Doch das Wahlergebnis könnte nicht das letzte Wort sein. Wahleinsprüche sind bereits angekündigt, weil es Vorwürfe der Manipulation beim Ablauf der Hauptwahl im Februar gibt. Der Abstimmung geht ein Streit mit dem parteilosen Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner in der 28.000-Einwohner-Stadt nordöstlich von Berlin voraus. Er und die ebenfalls parteilose Bewerberin Annette Binder treten am Sonntag in der Stichwahl an. Landrat Gernot Schmidt (SPD) erklärte die Hauptwahl für ungültig und sagte die ursprünglich für Mitte März vorgesehene Stichwahl ab. Doch Kandidat Hübner ging juristisch dagegen vor. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Eingreifen des Landrats rechtswidrig war, weshalb die Stichwahl jetzt nachgeholt wird. Landrat Schmidt sah schwere Mängel bei der Organisation der Wahl im Februar und geht von Unregelmäßigkeiten aus. Denn das Postfach der Stadt für Wahlbriefe befand sich in einer Postfiliale, die der parteilose Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner betreibt. Es sei auffällig, dass ein «außergewöhnlich großer Anteil der Wahlbriefe» nicht den Weg zurück vom Wähler zur Wahlbehörde gefunden hätten, hatte der Landkreis erklärt. Briefwahlunterlagen kommen nun laut Stadtverwaltung ausschließlich in den Briefkasten der Stadt Strausberg, nicht mehr in die Filiale des Kandidaten. Hübner weist den Verdacht der Wahlmanipulation entschieden zurück und sprach von einer Intrige gegen ihn. Der Landrat erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdachts der Wahlfälschung. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Unter anderem die Linke kündigte in Strausberg an, nach der Stichwahl Wahleinspruch einzulegen. «Wir brauchen eine Wahlwiederholung, damit wir eine saubere Wahl durchführen können», sagte der Co-Vorsitzende der Linken, Oliver Haselberger. Auch Landrat Schmidt will Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen. Die Stadtverordnetenversammlung muss sich dann damit befassen. «Wahleinsprüche sind in solchen Situationen nicht ungewöhnlich. Ob und wie diese begründet werden, bleibt abzuwarten», sagte Bürgermeisterkandidat Hübner. Er gehe zudem davon aus, dass eine ausreichende Wahlbeteiligung erreicht werde. Notwendig ist das Erfüllen eines Quorums. Das bedeutet, die Mehrheit der gültigen Stimmen für einen Kandidaten oder eine Kandidatin muss mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfassen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenEingreifen des Landrats war rechtswidrig
Unstimmigkeiten bei Briefwahl-Unterlagen?
Wahleinsprüche wahrscheinlich
Hürde bei Wahlbeteiligung