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SPD im Landtag bekennt sich zu Abschiebehaft in Brandenburg

Die SPD-Landtagsfraktion in Brandenburg bekennt sich zu den Plänen einer Abschiebehaftanstalt (Archivbild). / Foto: Patrick Pleul/dpa
Die SPD-Landtagsfraktion in Brandenburg bekennt sich zu den Plänen einer Abschiebehaftanstalt (Archivbild). / Foto: Patrick Pleul/dpa

Die größte Fraktion im Brandenburger Landtag steckt ihre Ziele in der Asyl- und Migrationspolitik fest. Ein Punkt war in der Debatte zuvor durchaus umstritten.

Die SPD im Brandenburger Landtag verschärft ihre Migrationspolitik und bekennt sich erstmals zu einer Abschiebehaftanstalt. «Wir setzen uns dafür ein, dass Personen, die schwere Straftaten begehen, und Mehrfachstraftäter mit erhöhter Deliktschwere ihr Aufenthaltsrecht verwirken und abgeschoben werden», heißt es in einem Papier der SPD-Fraktion zu Asyl, Migration und Integration. Wer so straffällig werde, verliere die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme. «Dazu braucht es zeitnahe und zügige Strafverfahren sowie den Aufbau einer Abschiebehafteinrichtung.» Zuvor berichtete die «Märkische Allgemeine» (Donnerstag).

Abschiebehaft für 2028 geplant

In Brandenburg soll nach den Plänen der Landesregierung im Jahr 2028 eine Abschiebehaftanstalt in Betrieb gehen. Laut Innenministerium soll 2026 die Suche nach einem Standort für die Abschiebehafteinrichtung abgeschlossen werden und 2027 der Bau beginnen. Eine Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt musste 2017 wegen massiver Sicherheitsmängel schließen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte die Idee ins Gespräch gebracht. Die geplante Abschiebehaft wurde innerhalb der SPD-Fraktion kontrovers diskutiert.

SPD-Fraktion steht zu Grundrecht auf Asyl 

Die SPD-Landtagsfraktion bekennt sich in dem Papier «klar zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte und zu den Abschiebeverboten im Aufenthaltsgesetz». Sie will Visa-Onlineanträge mit einem «Business Immigration Service» erleichtern, um Fachkräfte anzuwerben. Personen ohne Bleiberecht, die nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können, sollen in Landesübergangseinrichtungen untergebracht werden. Für Personen ohne Bleiberecht, die zurückgeschickt werden können, sollen in Ausreiseeinrichtungen kommen.

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