Der Kreistag im Landkreis Spree-Neiße hat einen Wahleinspruch der AfD zur Stichwahl für den Landrat zurückgewiesen. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich gegen den AfD-Antrag, wie es aus Kreistagskreisen hieß. Damit ist die Wahl zunächst gültig. Der AfD steht nun der Weg vor das Verwaltungsgericht in Cottbus offen. Diese Möglichkeit werde diskutiert, sagte ein Sprecher des Kreisverbandes.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte auf mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl aufmerksam gemacht. Nach Angaben der Partei sei etwa die große Differenz zwischen den Zustimmungswerten der AfD-Kandidatin Christine Beyer bei der Urnenwahl und der Briefwahl auffällig. Zudem hätten aus Sicht der AfD auffällig viele Wahlberechtigte mit Wahlschein letztlich nicht gewählt.