In allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sind Messer und andere Waffen künftig verboten. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen.
Ab wann gilt dieses Verbot?
Die «Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern innerhalb bestimmter Gebiete» tritt an diesem Donnerstag, 17. Juli 2025, in Kraft. Beschlossen hatten CDU und SPD das Vorgehen im Berliner Senat am 24. Juni. Grundlage der Rechtsverordnung ist § 42 Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG), das es Landesregierungen möglich macht, durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen und auch das Führen aller Arten von Messern unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.