Brandenburgische Landkreise haben mit der Ausgabe erster Bezahlkarten für Asylbewerber begonnen. Die Einführung, die vor allem bei Flüchtlingsinitiativen umstritten ist, hatte sich verzögert. Landkreise nannten notwendige Anpassungen zu technischen Funktionen der Karte als einen Grund.
Asylbewerber erhalten einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt jetzt als Guthaben über die Chipkarte und entsprechend weniger Bargeld. Der monatlich in bar abhebbare Betrag ist in Brandenburg auf 50 Euro für Erwachsene und 25 Euro für Minderjährige begrenzt. Der Betrag wird oft auch als eine Art Taschengeld bezeichnet. Starre Obergrenzen sind aber auch umstritten.