Nach dem Stopp der Bürgermeisterwahl von Strausberg durch den Landrat sieht das Innenministerium Klärungsbedarf in dem bislang einzigartigen Fall. «Deutschlandweit gab es bisher keinen vergleichbaren Fall», sagte Innenminister René Wilke (SPD). Nun werde die Interpretation der Gesetzeslage erörtert.
Es gibt Debatten darüber, ob die Entscheidung des Landrats, die Bürgermeisterwahl zu annullieren, rechtmäßig war oder ob dies laut Kommunalwahlgesetz der Stadtverordnetenversammlung zukommt. Landrat Gernot Schmidt (SPD) hatte die Bürgermeisterwahl in Strausberg wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt. Der erste Wahlgang war am 15. Februar, Mitte März hätte die Stichwahl folgen sollen.