Berliner Strafgefangene, die im Rahmen von Vollzugslockerungen auf Freigang gehen, müssen dabei in Zukunft unter Umständen elektronische Fußfesseln tragen. Das ist einer Novelle mehrerer Gesetze festgelegt, die der Senat beschloss und an das Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung weiterleitete.
Die Maßnahme, die nach einer Einzelfallprüfung angeordnet werden kann, diene primär dem Opferschutz und der Sicherheit der Bevölkerung, erklärte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU). Gleichzeitig ermögliche sie kontrollierte Spielräume, um Gefangene gegen Ende ihrer Haftzeit auf ein Leben außerhalb der Gefängnismauern vorzubereiten.
Greifen soll die Maßnahme demnach bei Gefängnisinsassen, die wegen schwerer Taten einsitzen. Dazu gehören etwa Mord, Totschlag, Raub, Sexualtaten oder gefährliche Körperverletzung. Voraussetzung ist zusätzlich, dass von den Betroffenen noch Gefahren ausgehen könnten.