Fast 80 Jahre nach Ende des Nationalsozialismus in Deutschland sollen Verfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut an die Familien der jüdischen Opfer beschleunigt werden. Dafür forderten Expertinnen und Experten am Montag im Kulturausschuss des Bundestages ein zweigleisiges Vorgehen. Zum einen soll die Arbeit der Kommission für NS-Raubgut rasch vereinfacht und gestärkt werden. Dazu beraten am Mittwoch auch Bund und Länder. Zudem wurden während einer Anhörung immer wieder Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines Restitutionsgesetzes hervorgehoben.
Die unabhängige Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet. Sie soll bei Differenzen über die Rückgabe solcher Kulturgüter vermitteln. Bisher kann die Kommission nur tätig werden, wenn sie von beiden Konfliktparteien angerufen wird. Eine Seite kann also etwa durch Untätigkeit oder Uneinsichtigkeit blockieren. Dies wird als einer der Gründe dafür gesehen, dass die Kommission in gut 20 Jahren bisher in nur etwa zwei Dutzend Fällen vermittelte. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus.