Gegen die Bürgermeisterwahl in Strausberg sind bislang drei Wahleinsprüche bei der Stadt eingegangen. Das teilte die Stadtverwaltung mit. Von wem die Einsprüche kommen, könne aus Datenschutzgründen aber nicht offengelegt werden. Hintergrund sind ein Rechtsstreit und Vorwürfe gegen einen der Kandidaten.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle in ihrer Sitzung am 27. April eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl und über die Wahleinsprüche treffen, hieß es vom Vorsitzenden Steffen Schuster. Die Frist zur Abgabe von Einsprüchen läuft demnach noch bis zum Samstag.
Um die Haupt- und die Stichwahl schwelt ein Rechtsstreit. Der Landrat von Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt (SPD), hatte den ersten Durchgang im Februar wegen möglicher Unregelmäßigkeiten für ungültig erklärt und die Stichwahl gestoppt. Er unterlag mit dem Stopp vor Gericht. Die Stichwahl fand zwei Wochen später am 29. März statt. Schmidt selbst kündigte an, Einspruch gegen die Stichwahl einzulegen.