Nach einer islamistisch motivierten Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin hat die Bundesanwaltschaft (GBA) einen mutmaßlichen Gehilfen des bereits verurteilten Täters festnehmen lassen. Der Syrer sei der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig, teilte die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe weiter mit. Er sitzt nun in Untersuchungshaft. Zuvor war er in Berlin gefasst worden.
Gehilfe soll Haupttäter in seinem Vorhaben bestärkt haben
Dem 37-Jährigen wird zur Last gelegt, mit einem für die Tat schon verurteilten Syrer unmittelbar vor der Attacke in Kontakt gewesen zu sein und ihn am Nachmittag davor noch zu dem Angriff ermutigt zu haben. Man gehe davon aus, dass der Beschuldigte den Tatplan gekannt und den Angreifer seinerzeit in seinem Vorhaben unterstützt und bestärkt habe, erläuterte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Mehr Details wurden nicht mitgeteilt. Der Mann wurde in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete und die Untersuchungshaft anordnete.
Bei dem Angriff am 21. Februar 2025 war der Tourist im Stelenfeld des Holocaust-Denkmals mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt worden. Das Opfer überlebte nur knapp. Gezielt habe der Angreifer diesen besonderen Ort zum Gedenken an die ermordeten Juden aufgesucht, um dort Israelis beziehungsweise Menschen jüdischen Glaubens anzutreffen, hatte das Kammergericht Berlin beim späteren Prozess festgehalten.
Täter hatte sich radikalisiert
Der Täter war 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Zwei Jahre später reiste er am Tattag von Leipzig nach Berlin, um dort im Namen des sogenannten Islamischen Staats einen Menschen anzugreifen, befand das Gericht.
Der zur Tatzeit Heranwachsende war im März zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde unter anderem wegen versuchten heimtückischen Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen.
Er hatte ausgesagt, ein «Anleiter» habe ihn unter Druck gesetzt, «sonst werde er in der Hölle schmoren». Zu der Fahrt nach Berlin sei es auf Druck eines Chat-Partners gekommen. Worum es sich bei diesen Personen handelte, blieb offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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