In Brandenburg wird die Zentrale Ausländerbehörde ab Mittwoch (1. Mai) die zentrale Zuständigkeit für Abschiebungen übernehmen. Das Ziel von Innenminister Michael Stübgen (CDU) ist es, damit die Kommunen zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen. Damit verlagere sich die Prüfung auf die Landesebene, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, Vollzugshindernisse oder Abschiebungsverbote greifen und eine Abschiebung in das entsprechende Land überhaupt möglich ist. «Das wird vor Ort für eine erhebliche Entlastung sorgen», hatte Stübgen kürzlich gesagt.
Wenn die Ausreisepflicht eintritt, übernimmt die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt ab Mittwoch die Verantwortung für die Vorbereitung und den Vollzug einer Abschiebung. Damit ist sie zum Beispiel zentral für richterlich angeordnete Haft- und Gewahrsamfälle für die Dauer der Haft oder des Gewahrsams zuständig, teilte das Innenministerium am Montag mit. Die Ausländerbehörde könne die Behörden der Strafvollstreckung bei der Erstellung des Vollzugsplanes unterstützen und die Ausweisung, freiwillige Ausreise sowie Abschiebung der Straftäter vorbereiten. Die Zentrale Ausländerbehörde ist dann auch für Ausweisungen und die Abwicklung einer freiwilligen Ausreise zuständig.