Brandenburg stärkt den Schutz und die Rechte von Kindern. Der Landtag stimmte am Mittwoch in Potsdam mehrheitlich für das erste Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen. Jugendminister Steffen Freiberg (SPD) sieht gleich mehrere Vorteile darin für die jungen Brandenburger: «Es stärkt die Kinder- und Jugendrechte im Land, weitet den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus und sieht eine klare Mitbestimmung und Teilhabe junger Menschen vor.» Das Gesetz ist nach Angaben des Jugendministeriums in dieser Art bundesweit einzigartig. Auch Anforderungen des Bundes aus dem Sozialgesetzbuch VIII werden damit in Brandenburg Recht umgesetzt.
Kinder und Jugendliche sollen vor Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Misshandlung und sexualisierter Gewalt geschützt werden. Familien und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erfüllung ihres Schutzauftrages unterstützt werden. Wenn ein konkreter Verdacht einer gegen ein Kind oder eine jugendliche Person gerichteten Straftat vorliegt, muss das Jugendamt nach dem Entwurf sofort prüfen, ob die Strafverfolgungsbehörden informiert werden müssen. Die Entscheidung sei unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes auf Schutz vor akuter Kindeswohlgefährdung zu treffen.