Für knapp ein Jahr erlaubt Brandenburg die Entscheidung für neue Windräder im Kampf gegen einen Wildwuchs nur in vorgesehenen Windkraftgebieten. Der Landtag stimmte mit der Mehrheit von SPD und CDU für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bis Ende Januar 2027 sind damit Entscheidungen über neue Anlagen untersagt, wenn der Standort außerhalb geplanter Windenergiegebiete liegt. In manchen Regionen können derzeit Windräder auch außerhalb dieser Gebiete entstehen, weil die Planung nicht fertig ist.
Nach Vorgaben des Bundes müssen die Länder bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land bereitstellen, indem sie Vorranggebiete für Windräder ausweisen. Dafür werden die Regionalpläne überarbeitet. In Brandenburg sind diese Pläne in den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming zwar schon fertig, aber in Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel noch nicht. Deshalb soll verhindert werden, dass nun zu viele Windräder ungesteuert gebaut werden.