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Berliner Mobilitätsgesetz geändert: Vorgaben für Radwege gelockert

In Berlin gelten neue Regeln für das Anlegen von Fahrradwegen. (Symbolbild)  / Foto: Malin Wunderlich/dpa
In Berlin gelten neue Regeln für das Anlegen von Fahrradwegen. (Symbolbild) / Foto: Malin Wunderlich/dpa

Berliner Parlament strich zahlreiche Vorgaben: Radwege an Hauptstraßen können entfallen, Ausbauziele wurden auf 2035 verschoben.

Das Berliner Mobilitätsgesetz ist in zahlreichen Punkten geändert worden – unter anderem für Radfahrer dürfte das Konsequenzen haben. Das Landesparlament beschloss die Streichung etlicher Vorgaben. So gilt zum Beispiel nicht mehr generell, dass auf Hauptverkehrsstraßen Radwege angelegt werden sollten, die breit genug zum sicheren Überholen sind. 

Laut dem überarbeiteten Gesetz darf bei Platzmangel nicht nur diese Breite unterschritten, sondern auf Radwege komplett verzichtet werden. In begründeten Ausnahmefällen sollen dafür dann Nebenstraßen genutzt werden. Das war in der Praxis auch bisher schon möglich, stand aber nicht ausdrücklich im Gesetzestext. 

Weniger Tempo beim Bau von Radwegen

Andere Überarbeitungen betreffen zum Beispiel das Zieljahr für das stadtweite Radverkehrsnetz. Es soll mit einer Länge von gut 2.370 Kilometern und entsprechender Beschilderung nun bis 2035 zur Verfügung stehen. Vorher war 2030 angepeilt. Dieses Zieljahr gilt nur noch für das sogenannte Radvorrangnetz mit einer Gesamtlänge von 865 Kilometern.

Mehrere Umwelt- und Verkehrsverbände wie der ADFC Berlin, BUND Berlin, Changing Cities und VCD Nordost hatten die Novelle schon vor dem Beschluss darüber als «weiteren Tiefpunkt der Verkehrspolitik» bezeichnet. Die Änderungen gingen auf Kosten einer gerechten Aufteilung des Verkehrsraums und der Verkehrssicherheit, kritisierten sie. 

Der CDU-Abgeordnete Johannes Kraft sagte, es gehe der Regierungskoalition um einen pragmatischen Zugang in der Verkehrspolitik und um mehr Flexibilität. Radwege an Hauptstraßen seien weiter gewollt, aber es würden nun Alternativen ermöglicht. Mehr getan werde zudem für die Schulwegsicherheit und für Fußgänger sowie für mehr Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Nahverkehr.

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